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Die Selbstanzeige
Durch eine Selbstanzeige können Sie, bei Steuerhinterziehung, Straffreiheit erlangen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine in der § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelte Möglichkeit, unter ganz bestimmten Voraussetzungen bestraft zu werden.
Die Straffreiheit erlangen Sie nur dann, wenn Sie dem Finanzamt die Steuerstratat nachvollziehbar offenbaren und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer Frist nachzahlen. Grundvoraussetzung für eine Selbstanzeige ist, dass die Tat seitens des Finanzamtes (FA) noch nicht entdeckt worden ist. Somit ist die strafbefreiende Selbstanezige die einzige Möglichkeit, Straffreiheit zu erlangen.
In den folgenden Rubriken haben Sie die Chance mehr über die Grundlagen, die Wirksamkeit oder weiteren Dinge im Bezug auf die Selbstantzeige zu erfahren:
Grundlagen einer strafbefreienden Selbstanzeige
- Sinn und Zwecke einer Selbstanzeige
- Formulierung der Selbstanzeige
- Nachzahlung der Steuern
- Ausschluß einer strafbefreienden Selbstanzeige
- Strafbefreiung greift nicht immer
Wirksamkeit eine Selbstanzeige
- Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige
- Verlust der befreienden Wirkung
- Formvorschriften einer Selbstanzeige
Häufig gestellte Fragen (F.A.Q.)
- Grundsätzliche Fragen zur Selbstanzeige
- Erscheinen eines Amtsträger zur Prüfung
- Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
- Sperrgrund und Tatendeckung