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Steuerberater Gebührenverordnung
Grundlage für eine effektive Interessenswahrnehmung ist eine sachgerechte Vergütungsvereinbarung zwischen Mandanten und Berater. Der Mandant sollte eine angemessene Honorierung mit dem Berater vereinbaren.
Die Voraussetzung für eine Vergütungsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung. Sie darf nicht in einer Vollmacht enthalten sein und muss sich auch als Vergütungsvereinbarung bezeichnen. Regelmäßig werden Zeitvergütungen vereinbart.
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