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Selbstanzeige
Der § 371 AO sieht eine Selbstanzeige vor. Durch die Selbstanzeige kann Straffreiheit für eine vollendete Steuerhinterziehung entstehen.
Die Selbstanzeige ist für alle Beteiligten der Straftat möglich.
Aus diesem Grunde müssen Selbstanzeigen mehrerer Täter ggf. koordiniert werden.
Eine Steuerstraftat liegt vor, wenn vorsätzlich falsche Steuererklärungen gegeben werden.
Siehe auch Form und Inhalt einer Selbstanzeige.
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