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Willkommen bei der DS Deutschen Steuerberatungs.-Ges. mbH
Wir sind eine überregional tätige Steuerberatungs.Ges. mbH mit Sitz in Essen und je einer Zweigniederlassung in Berlin und zukünftig auch in Düsseldorf, beraten Sie deutschlandweit, insbesondere auch bei der Erstellung von Selbstanzeigen.
Tritt der Fall ein, das eine Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, so arbeiten wir mit auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälten bundesweit zusammen. Mit den Rechtsanwälten bilden wir ein Team, das sowohl die Fragestellung, die sich aus dem steuerstrafrechtlichen Verfahren ergeben als auch die Fragestellung, die sich aus den steuerrechtlichen Verfahren ergeben, sinnvoll abgestimmt betrachtet. Wir stehen sowohl zur "ersten Hilfe" im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung bereit als auch zur Unterstützung zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörde. In dringenden Notfällen sind wir unter folgender Rufummer erreichbar: 0173 - 53 37 902.
Selbstanzeige
Durch eine Selbstanzeige können Sie Straffreiheit erlangen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein in der Abgabenordnung (AO) geregeltes Mittel. Trotz der Tatsache, das ein Steuerdelikt begangen wurde, erhält der Steuersünder, unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit strafrechtlich nicht weiter belangt zu werden. Um Straffreiheit zu erlangen, muss dem Finanzamt das Steuerdelikt nachvollziehbar offenbart und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer gesetzten Frist nachgezahlt werden. Grundvoraussetzung, dass eine Selbstanzeige möglich ist ist, dass das Steuerdelikt noch nicht seitens des Finanzamtes (FA) entdeckt worden ist.
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist damit die einzige Möglichkeit, für den Fall das Steuern hinterzogen wurden, um Straffreiheit zu erlangen.