Der Finanzausschuss hat neue Vorschriften zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschlossen. Dieses Gesetz hat zur Folge, dass Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu sogenannten Steueroasen unterhalten, erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt werden. Das Gesetz kommt jedoch nur zur Geltung, wenn diese Staaten die Herausgabe von Informationen an die Finanzbehörden verweigern.
Die Veränderungen im Detail:
- Der Steuerpflichtige muss den Steuerbehörden die Richtigkeit der Angabenan Eides statt versichern
- Verweigern Steuerpflichtige die geforderten Angaben, können die Finanzbehörden den Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.
- Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen in Zukunft die Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Bei diesen Steuerpflichtigen sollen die Finanzbehörden auch Außenprüfungen vornehmen dürfen. Die Prüfungsanordnung muss nicht gesondert begründet werden.
Die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen aber nicht unmittelbar nach der Verabschiedung wirksam werden, sondern dazu bedarf es noch einer Verordnung der Bundesregierung, der der Bundesrat zustimmen muss.