Das Bankgeheimnis soll künftig Steuerflüchtlingen innerhalb der EU keinen Schutz mehr bieten. Dies ist der brisante Kern von Vorschlägen zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung und –betrug, die die Europäische Kommission wie angekündigt am 2. Februar vorgelegt hat. Ziel ist eine effizientere Gestaltung der gegenseitigen Amtshilfe zwischen den Steuerbehörden von EU-Staaten.
Das Bankgeheimnis soll künftig Steuerflüchtlingen innerhalb der EU keinen Schutz mehr bieten. Dies ist der
brisante Kern von Vorschlägen zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung und –betrug, die die Europäische Kommission wie angekündigt am 2. Februar vorgelegt hat. Ziel ist eine effizientere Gestaltung der gegenseitigen Amtshilfe zwischen den Steuerbehörden von EU-Staaten.
Laut einer der vorgeschlagenen Neuerungen könnten EU-Mitglieder Auskünfte bezüglich eines Steuerpflichtigen eines anderen Mitgliedstaats künftig nicht mehr allein deshalb verweigern, weil sich die gesuchte Information im Besitz einer Bank oder eines anderen Geldinstituts befindet. Damit würde das Bankgeheimnis in Fällen von grenzüberschreitender Amtshilfe innerhalb der EU aufgehoben. Ersuchte also zum Beispiel Deutschland Österreich um Auskünfte über eine Person, die in Deutschland ihren Steuerwohnsitz und in Österreich ein Konto hat, könnten Wien dies künftig nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis ablehnen. Hingegen sollen die EU-Staaten gegenüber der eigenen Bevölkerung am Bankgeheimnis festhalten können.
Der Vorschlag setzt vor allem Österreich und Luxemburg unter Druck, die ein striktes Bankgeheimnis haben. Zur Verabschiedung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist aber auch die Zustimmung dieser zwei Staaten nötig, da sie Einstimmigkeit aller EU-Mitglieder erfordert. In die Debatte könnte indirekt auch die Schweiz hineingezogen werden: Österreich erklärte bereits, man sei gesprächsbereit, Voraussetzung aber sei Wettbewerbsgleichheit. Hierzu müsse es in „allen relevanten Jurisdiktionen“ inner- und außerhalb der EU, also auch in der Schweiz, die gleiche Form des Informationsaustausches geben; sonst erleide Österreich Wettbewerbsnachteile.