Am Samstag den 30. Januar 2010 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass ein Informant der deutschen Finanzverwaltung die Daten von 1500 deutschen Kapitalanlegern in der Schweiz angeboten hat. Der Mann verlange dafür vom Ministerium € 2,5 Mio. Sowohl in den Medien als auch bei den Politikern hat dies eine Kontroverse hervorgerufen. Die Begriffe „Liechtenstein“ und „Zumwinkel“ prägten bereits vor 2 Jahren die politische Debatte. Hintergrund war auch damals der Erwerb einer CD mit Daten von über 1.000
Steuerhinterziehern.
Ob der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun den gleichen Weg wie sein Vorgänger Peer Steinbrück geht, ist momentan noch nicht eindeutig geklärt. Der Finanzminister prüft jedoch nicht alleine, inwiefern die Daten verwendet werden, da die Zuständigkeiten nicht nur beim Bundesfinanzministerium, sondern auch bei den Landesfinanzverwaltungen liegen.
Eine einzigartige Möglichkeit trotz des in der Steuererklärung verschwiegenen im Ausland angelegten Vermögens vollkommen straffrei zu bleiben, ist im deutschen Steuerrecht die Abgabe einer Selbstanzeige, bevor der konkrete Fall durch die Finanzverwaltung entdeckt wurde. Damit diese Selbstanzeige auch wirksam ist, empfiehlt es sich, auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes einzuholen.