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Lothar Pues Steuerberater

Lothar Pues
Fon: 0201-4789840
Raum: NRW, Bundesweit



Lüder Runge Steuerberater in Hönow bei Berlin

Lüder Runge
Fon: 030-84711860
Raum: Berlin, Bundesweit

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Willkommen bei Steuerberatungskanzlei DS Deutsche Steuerberatung GmbH

Wir sind eine überregional tätige Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Essen und einer Zweigniederlassung in Berlin und beraten deutschlandweit, insbesondere auch bei der Erstellung von Selbstanzeigen.

Sollte eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sein, so arbeiten wir mit auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälten bundesweit zusammen. Mit den Rechtsanwälten bilden wir ein Verteidigungsteam, das sowohl die Fragestellung, die sich aus dem steuerstrafrechtlichen Verfahren ergeben als auch die Fragestellung, die sich aus den steuerrechtlichen Verfahren ergeben, sinnvoll abgestimmt betrachtet. Wir stehen sowohl zur "ersten Hilfe" im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung bereit als auch zur Unterstützung zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörde. In dringenden Notfällen können Sie uns auch unter der Notrufnummer 0172-2434082 erreichen.

Besuchen Sie auch unsere Haupt-Website www.ds-deutsche-steuerberatung.de.

Selbstanzeige

Durch eine Selbstanzeige können Sie Straffreiheit erlangen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine in der Abgabenordnung geregelte Möglichkeit, unter ganz bestimmten Voraussetzungen trotz eines begangenen Steuerdelikts nicht bestraft zu werden.


Die Straffreiheit erlangen Sie dann, wenn Sie dem Finanzamt das Steuerdelikt nachvollziehbar offenbaren und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer Frist nachzahlen. Voraussetzung, dass eine Selbstanzeige möglich ist, ist, dass die Tat noch nicht entdeckt worden ist.


Die strafbefreiende Selbstanzeige ist damit die einzige Möglichkeit, für den Fall, dass Steuern verkürzt worden sind, Straffreiheit zu erlangen.


Kontakt

Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 84 0 Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.
Besuchen Sie auch unsere Haupt-Website www.ds-deutsche-steuerberatung.de.

Erneut Steuersünder-CD mit deutschen Kapitalanlegern aufgetaucht: Selbstanzeige ist angeraten

Eine einzigartige Möglichkeit trotz des in der Steuererklärung verschwiegenen im Ausland angelegten Vermögens vollkommen straffrei zu bleiben, ist im deutschen Steuerrecht die Abgabe einer Selbstanzeige, bevor der konkrete Fall durch die Finanzverwaltung entdeckt wurde. Damit diese Selbstanzeige auch wirksam ist, empfiehlt es sich, auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes einzuholen.

Erneut Steuersünder-CD mit deutschen Kapitalanlegern aufgetaucht: Selbstanzeige ist angeraten

Endspurt für die Selbstanzeige?

Das bisher stark kritisierte Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz ist seit dem 1. August 2009 in Kraft und erschwert, durch Selbstanzeige einer Strafe zu entgehen. Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird erstmalig ab dem 1. Januar 2010 angewendet. Unternehmen und Privatpersonen haben in Zukunft verschärfte steuerliche Mitwirkungs- und Offenbarungspflichten zu beachten, soweit sie Geschäftsbeziehungen zu Staaten unterhalten, die nicht zum Auskunftsaustausch in Steuersachen bereit sind.

 

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Bundeskabinett stimmt Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung zu

Das Bundeskabinett hat am 5. August 2009 dem Entwurf einer Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung zugestimmt. Die Verordnung beruht auf der mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz geschaffenen Ermächtigungsgrundlage.

 

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Finanzämter kontrollieren künftig auch bei Rentnern

Rentner müssen in diesem Herbst mit Kontrollen der Finanzämter rechnen. Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte, dass selbst bei Bagatellbeträgen keine Ausnahme gemacht werden könne, da dies allein aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei.

 

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Neuer Gesetzesentwurf gegen Steuerhinterziehung

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch neue Vorschriften zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschlossen.

 

Dieses Gesetz hat zur Folge, dass Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu sogenannten Steueroasen unterhalten, erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt werden. Das Gesetz kommt jedoch nur zur Geltung, wenn diese Staaten die Herausgabe von Informationen an die Finanzbehörden verweigern. 

 

 

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Der Steuerfahnder

Im Alltagsleben bleiben Steuerfahnder zunächst unerkannt. Ihre Kleidung ist grundsätzlich unauffällig; es gibt auch nicht wie bei der Polizei Dienstkleidung. Nur ist der Steuerfahnder ständig unter uns, letztlich nur zu identifizieren, wenn er sich durch seine Dienstmarke ausweist.

 

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Steuerfallen für Aktionäre

Viele Konzerne versuchen gerade in der Wirtschaftskrise rund um den Erdball sich mit Fusionen, Zukäufen und Kapitalmaßnahmen neu aufzustellen. Dies birgt für die Aktionäre jedoch Gefahren, denn die Finanzämter wittern bei so mancher Kapitalmaßnahme einen steuerpflichtigen Profit und halten schnell die Hand auf. Daran ändert auch die Abgeltungsteuer nichts.

 

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Selbstanzeige: Steuerflucht nach vorn

Die Drohkulisse wirkt: Aus Angst, vom Fiskus entlarvt zu werden, entschließen sich deutsche Steuerflüchtlinge neuerdings scharenweise zur Selbstanzeige. Steuerberater berichten von einer Vervielfachung der Mandate innerhalb weniger Monate.

 

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Seminar 13.05.2009: "Wird das Bankgeimnis in der Schweiz fallen?"

Datum: 13.05.2009
Ort: quirin bank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin

Referent: Lothar Pues, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Essen

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Möglichkeiten der Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht

Der Begriff Selbstanzeige ist zwar nicht umfassend, da im Regelfall die Straffreiheit gemäß § 371 Abs.3 AO zusätzlich von einer fristgerechten Nachzahlung der hinterzogenen Steuern abhängt, trifft aber den Kern der Sache, da § 371 Abs. 1 AO in jedem Fall eine Anzeige voraussetzt, die vom Steuerpflichtigen selbst veranlasst sein muss. Der Begriff der Selbstanzeige ist insofern missverständlich als das Gesetz nicht voraussetzt, dass der Täter sich ausdrücklich einer Straftat bezichtigt.

 

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Haftungsschuldner: Inanspruchnahe von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat einen Bankmitarbeiter, der durch anonymisierte Bargeld- und Wertpapiertransfers Beihilfe zur Steuerhinterziehung seiner Kunden geleistet hatte, als Haftungsschuldner in Anspruch genommen.

 

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Die Selbstanzeige: Nie war sie so wertvoll wie heute

Mit Urteil vom 2. Dezember 2008 hat der BGH eine Grundsatzentscheidung zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht getroffen, die von erheblicher Auswirkung auf die Praxis sein wird. Das höchste deutsche Steuergericht will damit einen Zustand der Uneinheitlichkeit und der, von ihm so empfundenen, zu milden Bestrafung von Steuerstraftaten beenden. Der Revisionsentscheidung geht ein Urteil des Landgerichts Landshut voraus, mit dem ein Unternehmer wegen Steuerhinterziehung und wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von jeweils fast €1 Mio. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Die Steuerstraftabelle nach BGH sieht vor, dass bei einem Steuerschaden bis €50.000 eine Geldstrafe möglich ist oder Einstellung des Verfahrens.

 

 

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Die Steueroasen drohen zu versanden

Die Zahl der Länder, die mit dem deutschen Fiskus zusammenarbeiten, steigt ständig an. Schlagworte wie automatischer Auskunftsverkehr, Rechtshilfe bei einfacher Steuerhinterziehung oder 35-prozentiger Steuerabzug an der Quelle führen bei Bürgen, die ihr Geld einerseits in Steueroasen angelegt haben, andererseits dies dem deutschen Fiskus verschwiegen haben, zu großer Aufregung. Selbst das scheinbar unumstößliche Schweizer Bankgeheimnis ist in großer Gefahr. Die Chance, dass der Bürger, der seine Steuererklärung nicht abgegeben hat, entdeckt wird, steigt ständig.

 

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F.A.Q. zur Selbstanzeige

Eine Sammlung von Antworten auf die häufigsten Fragen zur Selbstanzeige als Entscheidungshilfe, ob eine Selbstanzeige in Frage kommt und was dabei zu beachten ist.

F.A.Q. zur Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige

Sinn und Zweck einer Selbstanzeige und Voraussetzungen für deren Erfolg.
Wie muss die Selbstanzeige formuliert werden? Wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen und wann greift sie nicht?

Die strafbefreiende Selbstanzeige

Leistungen - Steuerberater als Strafverteidiger

Wir übernehmen die Strafverteidigung, soweit die Straf- und Bußgeldstelle das Verfahren selbständig führt. Ein Steuerberater als Strafverteidiger u.a. hat das Recht auf Akteneinsicht und kann gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss Beschwerde einlegen.

Leistungen - Steuerberater als Strafverteidiger

Steuerstrafrecht

Informationen zum Steuerstrafrecht mit einer Übersicht und Definition der wichtigsten Begriffe.

Steuerstrafrecht

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